HP Aktenvernichter OneShred 15CC P-4, 15 Seiten
- Vernichtbare Aktentypen: Heftklammern, Kreditkarten, Büroklammern
- Schnittart: Partikelschnitt
- Sicherheitsstufe: 4
- Blattkapazität: 15 Seiten
- Zufuhrautomatik: Ja
- Auffangbehälter: 20 l
Artikelnummer | 1155837 |
Herst.-Nr. | 2803 |
Herstellerseite | HP |
Herstellerlink | HP |
Herstellergarantie | 24 Monate |
Verkauf seit | 26.01.2021 |
EAN | 4030152028030 |
Lagerbestand | +9 |
HP Aktenvernichter OneShred 15CC P-4, 15 Seiten
Dokumentenvernichter von HP
- Verarbeitet Büroklammern, Heftklammern, Kreditkarten
- Partikelschnitt, Sicherheitsstufe 4
- Blattkapazität: 15 Seiten; 20 l Auffangvolumen
- Schnittausgabe: 4 x 35 mm
- Schnittgeschwindigkeit: 1.8 m/min
- Abmessungen (B x T x H): 35.4 x 24 x 53.4 cm
Der HP Aktenvernichter OneShred 15CC P-4 kann bis zu 15 Seiten gleichzeitig vernichten und verfügt über eine hohe Sicherheitsstufe. Mit einem Auffangvolumen von 20 l bietet er genügend Platz für geschredderte Dokumente. Die Abmessungen des Geräts betragen 35,4 x 24 x 53,4 cm und sorgen somit für eine platzsparende Aufstellung im Büro.
Partikelschnitt – hohe Sicherheit im Home Office oder Büro
Beim Partikel- oder Kreuzschnitt werden die Dokumente, die Sie Ihrem Gerät zum Vernichten anvertrauen, sowohl längs als auch quer geschnitten. Die Grösse der entstehenden Partikel bestimmt die Sicherheitsstufe und damit auch den Verwendungszweck des Gerätes. Gegenüber einem Aktenvernichter mit Streifenschnitt sorgen die Partikel nicht nur für eine höhere Datensicherheit, da die Rekonstruktion schwieriger ist als bei Streifen, sondern sie benötigen auch etwas weniger Platz im Abfallbehälter, da sie kompakter sind. Ein Gerät mit Partikelschnitt dient Ihnen also sowohl im Heim als auch im Büro am besten, wenn Sie besonders viel Wert auf die Datensicherheit legen.
Sicherheitsstufe 4 für besonders sensible Daten – Reproduktion nur mit aussergewöhnlichem Aufwand möglich
Die Sicherheitsstufe 4 nach DIN 66399 eignet sich hauptsächlich für besonders sensible Daten der Schutzklassen 2 oder 3. Der Aktenvernichter kommt infrage für streng vertrauliche personen- oder unternehmensbezogene Daten wie beispielsweise Auswertungen, Reportings oder Finanzunterlagen. Die Rekonstruktion der Dokumente ist bei Sicherheitsstufe 4 nur noch mit aussergewöhnlichem Aufwand und entsprechenden Kenntnissen möglich.